Wasserversorgungssatzung - Gilt bis zum 31.12.2026
Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,50 Euro (netto) bzw. 3,745 Euro (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer).