Hebesatzsatzung - Gilt für das Kalenderjahr 2026
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 568 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 385 v.H.
der Steuermessbeträge.
Die komplette Hebesatzsatzung können Sie sich hier runterladen als PDF: