Bebauungsplan „Sportplatz am Ketzersberg“

Bebauungsplan „Sportplatz am Ketzersberg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29. Januar 2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 Absatz 2 BauGB).


Die Sportanlagen am Ketzersberg wurden im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens angelegt.  
Bislang galt die Anlage mit den Flurstücken 340/6, 467 und 544 als Außenbereich im baurechtlichen Sinne (§ 35 BauGB).
Im Rahmen des Baugesuchs für die Erweiterung des Sportheims hatte der Pächter der Sportgaststätte einen Antrag auf Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung gestellt. Das Vorhaben ist aufgrund von § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig und ein Bebauungsplan wird hierfür erforderlich. Nach Gesprächen mit dem Pächter der Sportgaststätte als Bauherr soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich umfasst etwa 2,9 ha Fläche. Dieser orientiert sich im Westen und Süden an den Flurstückgrenzen und lässt die benachbarten Verkehrsflächen außen vor, weil hier keine Änderungen geplant sind. Im Südosten, Osten, Norden und Nordwesten wurden nur die Teile einbezogen, die derzeit für die sportliche Nutzung genutzt werden. Es wurden vor allem die Flächen der als Feldhecke kartierten Böschungsfläche außen vorgelassen, da an ihnen keine Änderungen erforderlich sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:


Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und der Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Artenschutz werden in der Zeit

vom Montag, 23. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 27. März 2026
(Veröffentlichungsfrist)

hier gemäß § 3 Absatz 2 BauGB veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@ellhofen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Ellhofen, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen gesendet oder schriftlich beim Bauamt der Gemeinde Ellhofen abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB). Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus – Interimsgebäude, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen, wo die genannten Unterlagen im Bereich des Servicebüros eingesehen werden können.


Ellhofen, 16. Februar 2026

gez.

Felix Pontow

Bürgermeister