Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Ketzersberg"

Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage Ketzersberg

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
„Freiflächenphotovoltaikanlage Ketzersberg“ in Ellhofen

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellhofen hat am 10. April 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan

„Freiflächenphotovoltaikanlage Ketzersberg“ in Ellhofen

aufzustellen und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich im Südosten des Ketzersbergs. Das Gebiet umfasst die ehemalige Erddeponie auf dem Ketzersberg sowie ein angrenzendes Grundstück im Nordwesten der Deponie.
Für den Planbereich „Freiflächenphotovoltaikanlage Ketzersberg“ ist der im Lageplan des Ingenieurbüros Braun + Nagel GmbH vom 9. Oktober 2024 dargestellte Geltungsbereich maßgebend. Er ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.


Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Ellhofen beabsichtigt auf dem Gelände der stillgelegten Erddeponie des Landkreises Heilbronn die Möglichkeit für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Die bisher als Erddeponie auf dem Ketzersberg genutzte Fläche wird dauerhaft aufgegeben und soll rekultivieret und einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden.
Mit der Planung soll ein Beitrag zur Energiewende und zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Bebauungsplan ist als planungsrechtliche Grundlage für die Freiflächenphotovoltaikanlage erforderlich.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Bürger frühzeitig zu beteiligen. Zur Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Abgrenzungsbereich des Bebauungsplans in der Zeit von

Montag, 23. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 27. März 2026
(Veröffentlichungsfrist)

hier veröffentlicht. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung beim Bürgermeisteramt Ellhofen, Kirchplatz 1 - Interimsgebäude, 74248 Ellhofen, im Bereich des Servicebüros. Interessierte Bürger können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten einsehen.

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Ellhofen, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an info@ellhofen.de , können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB).

 

Ellhofen, 16. Februar 2026

gez.

Felix Pontow

Bürgermeister