Aktuelle Bauleitplanverfahren

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Landkreis Heilbronn

Gemeinde Ellhofen

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sportplatz Ketzersberg“ in Ellhofen

1.    Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2.    frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

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Der Gemeinderat der Gemeinde Ellhofen hat am 26.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sportplatz Ketzersberg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Sportanlagen am Ketzersberg wurden im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens angelegt.
Bislang galt die Anlage mit den Flurstücken 340/6, 467 und 544 als Außenbereich im baurechtlichen Sinne (§ 35 BauGB).

Im Rahmen des Baugesuchs für die Erweiterung des Sportheims hatte der Pächter der Sportgaststätte einen Antrag auf Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung gestellt. Das Vorhaben ist aufgrund von § 35 BauGB nicht genehmigsfähig und ein Bebauungsplan wird hierfür erforderlich. Nach Gesprächen mit dem Pächter der Sportgaststätte als Bauherr soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) (Anlagen 1 bis 3) aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich umfasst etwa 2,9 ha Fläche. Dieser orientiert sich im Westen und Süden an den Flurstückgrenzen und lässt die benachbarten Verkehrsflächen außen vor, weil hier keine Änderungen geplant sind. Im Südosten, Osten, Norden und Nordwesten wurden nur die Teile einbezogen, die derzeit für die sportliche Nutzung genutzt werden. Es wurden vor allem die Flächen der als Feldhecke kartierten Böschungsfläche außen vor gelassen, da an ihnen keine Änderungen erforderlich sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:


Als umweltbezogene Informationen liegen bereits vor, ein Bericht zur Eingriffs-Ausgleichsbilanz vom 05.11.2024. Die umweltbezogenen Informationen sind in der Begründung genannt. Alle bekannten Informationen sind zudem in den umfangreichen Hinweisen zum Textteil auf den Seiten 7 bis 17 zu finden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und die Begründung in der Fassung vom 26.06.2025, beides erstellt von Roosplan, werden zusammen mit dem Bericht zur Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt von Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt vom 05.11.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

Montag, 21. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, 29. August 2025

hier veröffentlicht.

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Ellhofen, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an info@ellhofen.de , können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB).

3. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Ellhofen im Interimsgebäude, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen während der Dienststunden in Papierform im Bereich des Servicebüros eingesehen werden.

 

Ellhofen, 16.07.2025

 

gez. Felix Pontow

Bürgermeister


Vollständige Unterlagen in PDF-Format zum Download: