Weg für Sportheim-Erweiterung frei
Gemeinderat stimmt Förderung für den TSV Ellhofen zu. Bebauungsplan für den Sportplatz aufgestellt.
Das Sportheim des TSV Ellhofen in der Eulenbergstraße soll modernisiert und erweitert werden. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den baulichen und finanziellen Rahmen geklärt. Die bestehenden Gebäude stammen teils aus den 1970er-Jahren und entsprechen in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben Sanierungsarbeiten ist eine Erweiterung vorgesehen. Ziel ist es, die Räumlichkeiten funktional zu verbessern und den Betrieb langfristig abzusichern. Bürgermeister Felix Pontow erklärt: „Das Sportheim ist ein wichtiger Bestandteil unserer Infrastruktur. Mit der Erweiterung können wir den TSV unterstützen.“
Finanzielle Unterstützung für den TSV
Bereits 2024 hatte der Gemeinderat einen Zuschuss von maximal 106.296 Euro sowie eine Bürgschaft bis zu 400.000 Euro in Aussicht gestellt. Dieser unter dem Vorbehalt, dass der Württembergische Landessportbund (WLSB) das Projekt finanziell fördert. Wegen gestiegener Baukosten musste der Verein den Finanzierungsrahmen nun aktualisieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,32 Millionen Euro brutto. Der TSV Ellhofen bringt Eigenmittel von 300.000 Euro ein und benötigt zur Finanzierung einen Kredit von etwa 610.700 Euro. Um diesen über eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren möglichst zinsgünstig bedienen zu können, hat der Verein eine angepasste Bürgschaft beantragt. Der Gemeinderat stimmte dem zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Nach derzeitiger Einschätzung kann der Verein so von einer Zinsersparnis von rund 70.000 Euro profitieren.
Der Zuschuss der Gemeinde wird weiterhin an die tatsächliche Höhe der Förderung des WLSB gekoppelt, die sich möglicherweise noch leicht erhöhen könnte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Finanzierungsplan auch bei Änderungen der Fördermittel Bestand hat.
Planungsrecht geschaffen
Parallel dazu hat die Verwaltung die planungsrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht. Die Sportanlagen am Ketzersberg sollen künftig über einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften eindeutig als Sport- und Vereinsflächen ausgewiesen werden. Bislang galt das Gelände als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, was Bauvorhaben wie eine Terrassenüberdachung vereitelte. Mit dem Bebauungsplan sind bauliche Veränderungen leichter möglich. Dazu gehören neben der Erweiterung des Vereinsheims auch die Spielfläche, ein Übungsfeld, Parkplätze sowie gegebenenfalls in Zukunft notwendige zusätzliche Anlagen wie ein Allwetterplatz oder eine Mähroboterstation. Da der Bebauungsplan nur wegen des Baugesuchs des Sportgaststättenpächters notwendig wird, handelt es sich um einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Ökologische Fragen bewertet
Der Bebauungsplan berücksichtigt auch ökologische Belange. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz liegt bereits vor, ein ergänzender Umweltbericht wird folgen. Die ortsbildprägende Pappelreihe am südwestlichen Rand bleibt erhalten. Sie prägt das Erscheinungsbild der Sportanlagen und hat Symbolcharakter für die Gemeinde. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens kann der TSV Ellhofen mit den Bauarbeiten beginnen. Die Gemeinde wird den Verein weiterhin begleiten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
