Beantragung eines Kinderreisepasses ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich


Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt in der Regel für Reisen innerhalb der Europäischen Union. 
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen "Kinderreisepass“ beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet, aber nicht aktualisiert oder verlängert werden.


FAQ (Häufige Fragen und Antworten) zum Thema Pässe vom Bundesministeriums des Innern und für Heimat (bitte klicken zur Weiterleitung)