Ablauf der Ruhezeit von Grabstätten auf dem Alten und Neuen Friedhof in Ellhofen

Ablauf der Ruhezeit von Grabstätten auf dem Alten und Neuen Friedhof in Ellhofen

Die Ruhezeit der Leichen auf den Ellhofener Friedhöfen beträgt 25 Jahre, bei Aschen und bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, 20 Jahre.

Da bereits viele Grabstätten auf dem Alten Friedhof und auch auf dem Neuen Friedhof abgelaufen sind, werden die Angehörigen, die für die Grabpflege zuständig sind, in den nächsten Wochen von der Gemeindeverwaltung Ellhofen – Friedhofsamt – bezüglich der Grabpflege angeschrieben.

Wir bitten die Betroffenen, von der Bepflanzung an Grabstätten, die eventuell abgelaufen sind, zunächst abzusehen.

Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden muss, wenn ein Grab auf dem Alten oder Neuen Friedhof vor der Beendigung der Grabnutzungsdauer abgeräumt werden soll. Diese Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, jedoch nicht vor Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (Paragraf 6 des Bestattungsgesetzes), und die Gebühr beträgt 30,00 Euro.

 

 

- Friedhofsamt -