Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass gem. §2 Abs. 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG) ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes zu erstatten. Die Frist ist verbindlich und kann nicht verkürzt werden.

Dieses Formular dient der reinen Anzeige bei der zuständigen Behörde. Es erfolgt keine gesonderte Eingangsbestätigung und auch keine „Erlaubnis“. Bei dem Online-Anzeigeformular wird lediglich eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.

Gebühren:
Für die Annahme und Weiterleitung an das Landratsamt erhebt die Gemeinde Ellhofen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.

Weiterleitung und Zuständigkeiten 
Nach Eingang der Anzeige leitet die Gemeinde Ellhofen diese unverzüglich weiter an das Landratsamt Heilbronn. Die Prüfung der Anzeige erfolgt künftig durch die Gaststättenbehörde beim Landratsamt Heilbronn und nicht mehr durch das örtliche Ordnungsamt. 

Die Anzeige ersetzt keine anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Bestehende gesetzliche Vorgaben, Auflagen oder Erlaubniserfordernisse bleiben hiervon unberührt.

Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gründlich durch:

Die Anzeige kann hier online gestellt werden:


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